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Hinweisgeberportal

Hinweisgeberportal zur anonymen Meldung von Gesetzesverstößen

 

Unser Hauptaugenmerk liegt auf den Kindern, die täglich unsere Einrichtungen besuchen. Dabei arbeiten wir in jeder Hinsicht mit äußerster Sorgfalt. Es ist uns wichtig, mit allen Gesetzen und Regularien im Einklang zu stehen. Um diesem Anspruch noch besser gerecht zu werden, haben wir ein Hinweisgeberportal zur anonymen Meldung von Gesetzesverstößen eingerichtet. Die/Der Absender:in einer solchen Meldung ist und bleibt, solange sie oder er es wünscht, absolut anonym.

Sie können uns mit Ihrer Meldung helfen, eventuellen Optimierungsbedarf im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben zu erkennen. Falls Ihnen ein Verhalten oder Vorgang auffällt, der vermuten lässt, dass unsererseits ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften vorliegt, können Sie uns Ihre Beobachtung und Einschätzung anonym mitteilen.

 

Dies umfasst insbesondere folgende Kategorien:

Finanzen und Steuern
Dies betrifft Verstöße gegen bspw. das Geldwäschegesetz oder das Steuer- bzw. Gemeinnützigkeitsrecht.

Personal
Aus diesem Bereich können z.B. Verstöße gegen den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemeldet werden.

Lieferkette
Hierunter fallen Meldungen, die auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette hinweisen, wie z.B. Kinder- und Zwangsarbeit oder die Verunreinigung von Trinkwasser.

Datenschutz und IT-Sicherheit
In diese Kategorie fällt z.B. die Offenlegung von persönlichen Daten an eine unberechtigte Person oder die Gefahr einer solchen Offenlegung.

Diskriminierung/Ungleichbehandlung
Eine Meldung in diesem Bereich möchte auf eine Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion bzw. Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität aufmerksam machen. 

Andere Gesetzesverstöße
Diese Kategorie dient den Fällen, bei denen ein beobachtetes Verhalten oder ein Vorfall keiner oder mehreren der oben genannten Kategorien zuzuordnen ist oder hinsichtlich einer klaren Zuordnung Unsicherheit besteht.

 

Ihnen ist etwas aufgefallen?

Sofern Sie den Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben anonym melden wollen, erreichen Sie hier das Hinweisgeberportal.